Im Trauerfall
Tritt der Todesfall in der Wohnung ein, so muss zunächst ein Arzt (Notarzt) benachrichtigt werden, um die Todesbescheinigung auszustellen. Hierzu benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt.
Wir erledigen dann für Sie auf Wunsch alle Bestattungsformalitäten, z.B.
- Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt
- Überführung des Verstorbenen zum Friedhof
- Terminabstimmung, z.B. Pastor, Trauerfeier
- Traueranzeige in der Zeitung, Trauerdrucksachen
- Abmeldung bei Krankenkasse und Versicherungen